Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.
Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Online-Dienst
Allgemeines Kontaktformular für das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld
Beschreibung
Online erledigen
- Allgemeines Kontaktformular für das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-GrabfeldÜber das allgemeine Kontaktformular haben Arztpraxen, Einrichtungen, Bürger und Behörden die technische Möglichkeit für eine sichere Übermittlung von Gesundheitsdaten an das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld. Es ermöglicht eine gesicherte Kontaktaufnahme zu diversen Zwecken wie Infektionsschutzmeldungen, Befundübermittlung, Terminanfragen, etc.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.4 - Gesundheitsamt (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6547255929406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-560
erforderliche Unterlagen
- Impfbuch / Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 14.08.2024
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rhön-Grabfeld am 12.04.2024
Stichwörter
Impfung