Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Hinweise für Sonstiges (097770151000): Ergänzung: Stadt Marktoberdorf

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_93714.-117082

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Marktoberdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wengenmeier-Platz 1

    87616 Marktoberdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    87611 Marktoberdorf

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@marktoberdorf.de

    De-Mail: info@mod.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28108931470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8342 4008-0

    Fax: +49 8342 4008-96

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Sonstiges (097770151000): Ergänzung: Stadt Marktoberdorf

    Fachlich freigegeben durch Stadt Marktoberdorf am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

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