Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_146904.-143914

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Nersingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@nersingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64219206650Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7308 814-0

    Fax: +49 7308 814-25

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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