Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_76962.-102360

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Offingen - Stabsstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 19

    89362 Offingen

    Postanschrift

    Marktstr. 19

    89362 Offingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Nach vorheriger Terminvereinbarung:

    • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
    • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
    • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/986287579986Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8224 9697-0

    Fax: +49 8224 9697-30

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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