Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Wittislingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher GrünanlagenHier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 49
89424 Wittislingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zentrale@vg-wittislingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34551697832Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9076 9509-0
Fax: +49 9076 9509-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Wittislingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen am 04.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement