Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Scheinfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher GrünanlagenHier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 160
91439 Scheinfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: digitales-rathaus@vgem.scheinfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42662868819Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42662868819Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9162 9291-0
Fax: +49 9162 9291-700
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Scheinfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld am 02.02.2025
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement