Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Sonstiges (095710165000): Ergänzung: Stadt Heilsbronn
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher GrünanlagenHier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Heilsbronn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kammereckerplatz 1
91560 Heilsbronn
Kontakt
E-Mail: rathaus@heilsbronn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66997781478Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66997781478Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9872 806-0
Fax: +49 9872 806-66
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Hinweise für Sonstiges (095710165000): Ergänzung: Stadt Heilsbronn
Fachlich freigegeben durch Stadt Heilsbronn am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement