Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Hinweise für Baunach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Baunach

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_88983.-110277

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Baunach - Sachgebiet II - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bamberger Str. 1

    96148 Baunach

    Postanschrift

    Bamberger Str. 1

    96148 Baunach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.

    Kontakt

    E-Mail: e.hojer@vg-baunach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/417435339196Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9544 299-17

    Fax: +49 9544 299-20

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Baunach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Baunach

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Baunach am 04.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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