Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Sonstiges (093730151000): Ergänzung: Stadt Parsberg
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Beschreibung
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- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher GrünanlagenHier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Parsberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Seer Straße 2
92331 Parsberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: verwaltung@parsberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77775600469Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9492 9418-0
Fax: +49 9492 9418-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (093730151000): Ergänzung: Stadt Parsberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Parsberg am 02.02.2025
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement