Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Online-Dienste

    Antrag zur Nutzung einer Grünfläche im Rahmen einer Veranstaltung

    ID: L100042_201541.-171665

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag zur Nutzung einer Grünfläche im Rahmen einer Veranstaltung stellen.

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    Antrag zur Nutzung einer Grünfläche im Rahmen eines Bauvorhabens

    ID: L100042_201542.-171665

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag zur Nutzung einer Grünfläche im Rahmen eines Bauvorhabens stellen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Regensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 1

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110643

    93019 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 941 507-1199

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 10.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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