Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Hinweise für Sonstiges (091870134000): Ergänzung: Gemeinde Griesstätt

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_139369.-138226

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Griesstätt - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Innstr. 4

    83556 Griesstätt

    Postanschrift

    Innstr. 4

    83556 Griesstätt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@griesstaett.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1109616549108Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8039 9056-0

    Fax: +49 8039 9056-20

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Sonstiges (091870134000): Ergänzung: Gemeinde Griesstätt

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Griesstätt am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

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