Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher GrünanlagenHier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Au i.d.Hallertau - Amt 3 - Bauamtsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Kontakt
E-Mail: bauamt@markt-au.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6452876706505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 178-27
Fax: +49 8752 178-481
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Fachlich freigegeben durch Markt Au i.d.Hallertau am 21.01.2025
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement