Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

    ID: L100042_143861.-141696

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Markt Au i.d.Hallertau - Amt 3 - Bauamtsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Hauptstraße 1

    84072 Au i. d. Hallertau

    Postanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@markt-au.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6452876706505Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8752 178-27

    Fax: +49 8752 178-481

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau

    Fachlich freigegeben durch Markt Au i.d.Hallertau am 21.01.2025

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

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