Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe
Beschreibung
Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden.
Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Gemeinsam mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:
- Landesmeister
- Süddeutschen Meister
- Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
- Sportlerinnen und Sportler, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen
Nicht geehrt werden Pokalmeisterinnen und Pokalmeister.
Geehrt werden außerdem Schulmannschaften, die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.
Die nächste Sportlerehrung findet am Freitag, 15. November 2024 in der Kultur- und Sporthalle Haibach statt.
Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Sportverbände, Schulen oder die politische Gemeinde.
Online-Dienste
Ehrung: Antrag auf Ehrung einer erfolgreichen Mannschaft im Landkreis Aschaffenburg
Beschreibung
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- Ehrung: Antrag auf Ehrung einer erfolgreichen Mannschaft im Landkreis AschaffenburgSie können die Ehrung einer erfolgreichen Mannschaft im Landkreis Aschaffenburg online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ehrung: Antrag auf Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler im Landkreis Aschaffenburg
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Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich B3 - Schulen, Sport und Kultur (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63736 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff, sowie der Kreisrecyclinghof haben abweichende Öffnungszeiten. Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne Termine kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll. In einigen Bereichen können Sie hierfür auch gerne die Online-Terminvereinbarung nutzen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6685096136511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-2311
Fax: +49 6021 394-993
Markt Stockstadt a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1010
63809 Stockstadt a.Main
Kontakt
E-Mail: info@stockstadt-am-main.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16885504730Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6027 2005-0
Fax: +49 6027 2005-88
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
- Richtlinien zu Ehrungen durch den Landkreis AschaffenburgDie Richtlinien zu den Ehrungen für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler, erfolgreiche Mannschaften und Verdienste in Vereinen und Organisationen finden Sie unter dem Punkt "Schulen, Sport und Kultur".
Fristen
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 04.07.2024