Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

    Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

    Beschreibung

    Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

    Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Gemeinsam mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:

    • Landesmeister
    • Süddeutschen Meister
    • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
    • Sportlerinnen und Sportler, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen

    Nicht geehrt werden Pokalmeisterinnen und Pokalmeister.

    Geehrt werden außerdem Schulmannschaften, die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

    Die nächste Sportlerehrung findet am Freitag, 15. November 2024 in der Kultur- und Sporthalle Haibach statt.

    Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Sportverbände, Schulen oder die politische Gemeinde.

    Online-Dienste

    Ehrung: Antrag auf Ehrung einer erfolgreichen Mannschaft im Landkreis Aschaffenburg

    ID: L100042_77252.-102652

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    Ehrung: Antrag auf Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler im Landkreis Aschaffenburg

    ID: L100042_77253.-102652

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich B3 - Schulen, Sport und Kultur (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6685096136511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-2311

    Fax: +49 6021 394-993

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    Gemeinde Laufach

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    Hausanschrift

    Raiffeisengasse 4

    63846 Laufach

    Postfachadresse

    Postfach 1110

    63844 Laufach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@laufach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81108210625Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fristen

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English