Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

    Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

    Beschreibung

    Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

    Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Online-Dienst

    Ehrungsvorschläge für Spitzenleistungen im Sport (Einzelsportler/-in oder Mannschaft) (form00048)

    ID: L100042_146821.-144999

    Beschreibung

    Der Landkreis Starnberg ehrte Einzelpersonen und Mannschaften mit hervorragenden sportlichen Leistungen. Die Ehrung findet in zweijährigen Turnus statt. Vorschläge zur Ehrung können jederzeit auch online in den laufenden Kalenderjahren eingereicht werden.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Starnberg (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstr. 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    82317 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@lra-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 16.02.2024

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