Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches GewässerSie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 2 BayWG (bezeichnete Gebiete) für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer online beantragen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in das GrundwasserSie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 2 BayWG für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 33 - Wasserrecht und Gewässeraufsicht (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/629303728638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 11.09.2024
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen