Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

    Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

    Beschreibung

    In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

    Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Wasser- und Bodenschutz - Kleinkläranlage: Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer

    ID: L100042_37576.-71768

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer online stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 52 - Wasser- und Bodenschutz (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6987096122511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-7210

    Fax: +49 6021 394-920

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 16.08.2024

    Stichwörter

    entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen

    Sprachversion

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