Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für die Einleitung von in Kläranlagen behandeltem Abwasser
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für die Einleitung von in Kläranlagen behandeltem AbwasserWasserrechtsverfahren bei Kleinkläranlagen nach Art. 15 BayWG: Für die Abwasserbeseitigung in den Gebieten d (siehe Bekanntmachungen „bezeichnete Gebiete“ im Amtsblatt des Landkreises Traunstein) ist eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zu beantragen. Die Begutachtung erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein - Gr. 4.162 Kommunale und betriebliche Abwasserentsorgung, Abwasserverordnung, Abwasserabgaben, Planfeststellungsverfahren mit/ohne UVP (LRA TS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
83276 Traunstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5637380526377Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-9449
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 05.12.2023
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen