Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Beschreibung

    In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

    Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

    Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

    • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
    • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
    • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
    • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

    erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

    Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Abfuhrtermine für Restabfall, Bioabfall, Papierabfall und gelber Sack

    ID: L100042_89426.-89040

    Beschreibung

    Hier können nach Adresseingabe die Abfuhtermine für die Abfallbeseitigung angezeigt werden. Auf Wunsch können die Leerungstermine in einer übersichtlichen Kalenderform als pdf-Datei generiert und abgespeichert oder ausgedruckt werden. Auch das Speichern der Termine in einem digitalen Kalender ist als ical-Kalenderdatei möglich.

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    • Abfuhrtermine für Restabfall, Bioabfall, Papierabfall und gelber Sack
      Hier können nach Adresseingabe die Abfuhtermine für die Abfallbeseitigung angezeigt werden. Auf Wunsch können die Leerungstermine in einer übersichtlichen Kalenderform als pdf-Datei generiert und abgespeichert oder ausgedruckt werden. Auch das Speichern der Termine in einem digitalen Kalender ist als ical-Kalenderdatei möglich.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abmeldung von der öffentlichen Abfallentsorgung

    ID: L100042_145123.-89040

    Beschreibung

    Es besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung, d.h. eine Abmeldung (inkl. Abholung der Behälter) kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn keine Person mehr mit Hauptwohnsitz in dem Anwesen gemeldet ist bzw. wenn das Gewerbe abgemeldet ist.

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    • Abmeldung von der öffentlichen Abfallentsorgung
      Es besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung, d.h. eine Abmeldung (inkl. Abholung der Behälter) kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn keine Person mehr mit Hauptwohnsitz in dem Anwesen gemeldet ist bzw. wenn das Gewerbe abgemeldet ist.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Main-Spessart (LRA MSP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    97753 Karlstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1242

    97748 Karlstadt

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@Lramsp.de

    De-Mail: Poststelle@Lramsp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24331413414Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24331413414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9353 793-0

    Fax: +49 9353 793-7900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten entstehen in aller Regel nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English