Abfallentsorgung; Beratung
Beschreibung
In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.
Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.
Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie
- Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
- Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
- Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
- Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und
erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.
Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Main-Spessart: Ergänzung: Landratsamt Main-Spessart
Online-Dienste
Abfuhrtermine für Restabfall, Bioabfall, Papierabfall und gelber Sack
Beschreibung
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- Abfuhrtermine für Restabfall, Bioabfall, Papierabfall und gelber SackHier können nach Adresseingabe die Abfuhtermine für die Abfallbeseitigung angezeigt werden. Auf Wunsch können die Leerungstermine in einer übersichtlichen Kalenderform als pdf-Datei generiert und abgespeichert oder ausgedruckt werden. Auch das Speichern der Termine in einem digitalen Kalender ist als ical-Kalenderdatei möglich.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Abmeldung von der öffentlichen Abfallentsorgung
Beschreibung
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- Abmeldung von der öffentlichen AbfallentsorgungEs besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung, d.h. eine Abmeldung (inkl. Abholung der Behälter) kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn keine Person mehr mit Hauptwohnsitz in dem Anwesen gemeldet ist bzw. wenn das Gewerbe abgemeldet ist.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart (LRA MSP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1242
97748 Karlstadt
Kontakt
E-Mail: Poststelle@Lramsp.de
De-Mail: Poststelle@Lramsp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24331413414Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24331413414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
- Abfallwirtschaft und Abfallberatung in Ihrer Region
- Abfallratgeber BayernAbfallinformationen (z. B. Entsorgungshinweise und Abfuhrtermine) der Städte, Landkreise und Zweckverbände
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Hinweise für Main-Spessart: Ergänzung: Landratsamt Main-Spessart
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Main-Spessart am 25.03.2024
Stichwörter
Abfall, Müll, Müllabfuhr