Abfallentsorgung; Beratung
Beschreibung
In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.
Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.
Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie
- Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
- Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
- Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
- Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und
erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.
Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Online-Dienste
Abfallentsorgung; Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Online erledigen
- Abfallentsorgung; Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe und ÖffentlichkeitsarbeitFalls Sie Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe, zur Öffentlichkeitsarbeit haben oder sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dies über dieses Online-Formular erledigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Abfallentsorgung; Fragen zur Anmeldung zur Abfallentsorgung
Beschreibung
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- Abfallentsorgung; Fragen zur Anmeldung zur AbfallentsorgungFalls Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Objektes bzw. Grundstückes an die Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach haben oder sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dies über dieses Kontaktformular machen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 23 - Abfallwirtschaft (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1277441773485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-0
Fax: +49 981 468-1119
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
- Abfallwirtschaft und Abfallberatung in Ihrer Region
- Abfallratgeber BayernAbfallinformationen (z. B. Entsorgungshinweise und Abfuhrtermine) der Städte, Landkreise und Zweckverbände
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 28.08.2024
Stichwörter
Abfall, Müll, Müllabfuhr