Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Beschreibung

    In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

    Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

    Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

    • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
    • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
    • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
    • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

    erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

    Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach

    Online-Dienste

    Abfallentsorgung; Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe und Öffentlichkeitsarbeit

    ID: L100042_201119.-171430

    Beschreibung

    Falls Sie Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe, zur Öffentlichkeitsarbeit haben oder sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dies über dieses Online-Formular erledigen.

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    Abfallentsorgung; Fragen zur Anmeldung zur Abfallentsorgung

    ID: L100042_201118.-171430

    Beschreibung

    Falls Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Objektes bzw. Grundstückes an die Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach haben oder sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dies über dieses Kontaktformular machen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 23 - Abfallwirtschaft (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Crailsheimstraße 1

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1277441773485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 468-0

    Fax: +49 981 468-1119

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten entstehen in aller Regel nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 28.08.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

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