Abfallentsorgung; Beratung
Beschreibung
In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.
Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.
Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie
- Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
- Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
- Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
- Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und
erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.
Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienst
Anzeige / Bestätigung zur Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken
Beschreibung
Online erledigen
- Anzeige / Bestätigung zur Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen BauwerkenMit diesem Formular können Sie die Verwertung von Bauschutt beim Wegebau und in technischen Bauwerken anzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Abfallrecht (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1972
94009 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen
Kontakt
E-Mail: umweltschutzbehoerde@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/961623185937Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
- Abfallwirtschaft und Abfallberatung in Ihrer Region
- Abfallratgeber BayernAbfallinformationen (z. B. Entsorgungshinweise und Abfuhrtermine) der Städte, Landkreise und Zweckverbände
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 18.04.2024
Stichwörter
Abfall, Müll, Müllabfuhr