Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Beschreibung

    In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

    Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

    Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

    • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
    • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
    • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
    • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

    erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

    Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Online-Dienst

    Anzeige / Bestätigung zur Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken

    ID: L100042_196950.-169173

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie die Verwertung von Bauschutt beim Wegebau und in technischen Bauwerken anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Passau - Abfallrecht (LRA PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 11

    94032 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 1972

    94009 Passau

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

    Kontakt

    E-Mail: umweltschutzbehoerde@landkreis-passau.de

    De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/961623185937Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 397-0

    Fax: +49 851 2894

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten entstehen in aller Regel nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 18.04.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllabfuhr

    Sprachversion

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