Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Beschreibung

    In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

    Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

    Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

    • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
    • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
    • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
    • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

    erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

    Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Anzeige / Bestätigung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von Bauschutt in einem technischen Bauwerk

    ID: L100042_134216.-133740

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie die Verwertung von Bauschutt für den Forst- und Waldwegebau anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Staatliches Abfallrecht und Bodenschutzrecht (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Färberstr. 1

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallrecht@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4944211500502Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Kommunale Abfallwirtschaft (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Färberstr. 1

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0308206152514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten entstehen in aller Regel nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 03.07.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English