Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Die Lohnsteuerklasse ist Bestandteil der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Eine Änderung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Beschreibung
Damit die einbehaltene Lohnsteuer der zu erwartenden Einkommensteuer möglichst nahekommt, werden Arbeitnehmer entsprechend ihrer persönlichen Verhältnisse in verschiedene Steuerklassen eingereiht. Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Bei Eheschließungen im Laufe des Kalenderjahres wird bei Ehegatten automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV gebildet. Die Ehegatten können gemeinsam eine Änderung der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV in III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39f EStG) beantragen. Die Änderung der Steuerklassen wird in diesem Fall – abweichend von den üblichen Fällen des Wechsels der Steuerklassenkombination – mit Wirkung ab Beginn des Monats der Eheschließung bzw. ab dem 1. des Heiratsmonats wirksam.
Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Online-Dienst
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Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Dillingen a.d.Donau (FA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
89401 Dillingen a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Dillingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42665668215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9071 507-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres spätestens bis zum 30. November ändern lassen.
Grundsätzlich gilt die (gewählte) Steuerklassenkombination der Ehegatten/Lebenspartner im Folgejahr weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings ist die Berücksichtigung eines Faktors spätestens nach zwei Jahren neu zu beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.07.2024
Stichwörter
Änderung der Lohnsteuerklasse, Änderung der Steuerklasse, elektronische Lohnsteuerkarte, elektronische Steuerkarte, Lohnsteuerklasse ändern, Steuerklasse ändern, Wechsel der Lohnsteuerklasse, Wechsel der Steuerklasse