Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung

    Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.

    Beschreibung

    Eltern werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt was für Sie günstiger ist.

    Die Freibeträge für Kinder wirken sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.

    Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich automatisch nach Übermittlung der Meldedaten in den ELStAM berücksichtigt.

    Wenn für ein Kind, das nicht in Ihrer Wohnung gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden soll, müssen Sie dies einmalig beantragen.

    Für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge gebildet.

    Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Finanzamt Ansbach (FA AN)

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    Hausanschrift

    Mozartstr. 25

    91522 Ansbach

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    Postfach 608

    91511 Ansbach

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    E-Mail: poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/96332309220Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 16-0

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    Finanzamt Ansbach Außenstelle Dinkelsbühl (FA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Föhrenberggasse 30

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 150

    91542 Dinkelsbühl

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-dkb@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47332302222Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Finanzamt Ansbach Außenstelle Rothenburg ob der Tauber (FA AN)

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    Hausanschrift

    Mannstraße 11

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postfachadresse

    Postfach 1164

    91533 Rothenburg ob der Tauber

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-rot@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64110079222Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 706-0

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Kind unter 18 Jahren: Geburtsurkunde des Kindes
    • bei Kind über 18 Jahren: Nachweise zur Erstausbildung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Fristen

    Den Antrag für das laufende Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. November stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 15.06.2024

    Stichwörter

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Freibetrag für Kinder

    Sprachversion

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