Wohnsitz; Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Online-Dienste
Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem Wohnungsgeberformular
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- Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem WohnungsgeberformularHier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.
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Voranmeldung Nebenwohnung
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Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung einer Nebenwohnung eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig ist.
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- Voranmeldung Nebenwohnung
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung einer Nebenwohnung eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig ist.
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Voranmeldung Statuswechsel
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Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Bitte beachten Sie, dass für einen Statuswechsel Ihrer Wohnungen eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig ist.
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- Voranmeldung Statuswechsel
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Bitte beachten Sie, dass für einen Statuswechsel Ihrer Wohnungen eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig ist.
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Voranmeldung Umzug
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- Voranmeldung UmzugHier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden.
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Voranmeldung Umzug
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Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beziehen.
Bitte beachten Sie, dass der Umzug erst vollständig ist, wenn Sie im Einwohnermeldeamt vorgesprochen haben und Ihre Adresse auf dem Personalausweis und ggf. Reisepass geändert worden ist.
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- Voranmeldung Umzug
Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beziehen.
Bitte beachten Sie, dass der Umzug erst vollständig ist, wenn Sie im Einwohnermeldeamt vorgesprochen haben und Ihre Adresse auf dem Personalausweis und ggf. Reisepass geändert worden ist.
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Voranmeldung Zuzug
Beschreibung
Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Umzug erst vollständig eingearbeitet werden kann, sobald Sie bei der Gemeinde vorgesprochen haben und Ihre Adresse auf den Ausweisen und Reisepässen geändert worden konnte.
Online erledigen
- Voranmeldung Zuzug
Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Umzug erst vollständig eingearbeitet werden kann, sobald Sie bei der Gemeinde vorgesprochen haben und Ihre Adresse auf den Ausweisen und Reisepässen geändert worden konnte.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Stauden - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ewo@vgstauden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9364330287485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0
Fax: +49 8239 9605-50
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Stauden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgstauden.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28551739823Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28551739823Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0
Fax: +49 8239 9605-50
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024
Stichwörter
Adressenänderung, Anmeldebestätigung, anmelden, Anmeldung bei der Meldebehörde, Anmeldung Meldebehörde, Anmeldung neue Wohnung, Anmeldung Wohnsitz, Bayerisches Meldegesetz, bei Meldebehörde anmelden, Bude anmelden, einziehen, Einzug, Gemeinde anmelden, Hauptwohnsitz, Meldegesetz Bayern, Melderecht Bayern, Meldewesen, neue Bude, neues Domizil, Pflicht zur Anmeldung, umgezogen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug melden, umzumelden, Wohnsitz ändern, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnung, Wohnung anmelden, Wohnung ummelden, zuständige Meldebehörde, Zuzug