Wohnsitz; Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Hinweise für Sielenbach: Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Dasing
Online-Dienst
Wohnsitzanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- WohnsitzanmeldungSie können einen neuen Wohnsitz anmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Dasing
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 64
86451 Dasing
Kontakt
E-Mail: info@vg-dasing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70329691785Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8205 9605-0
Fax: +49 8205 9605-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) - Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bußgeldvorschriften
- § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)Pflichten des Ausweisinhabers
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 20 eID-Karte-GesetzPflichten des Inhabers
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.07.2024
Hinweise für Sielenbach: Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Dasing
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Dasing am 16.07.2024
Stichwörter
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