Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzOnline erledigen

    Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

    Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

    Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

    Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    An-, Ab- und Ummeldungen sind in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das Melderegister zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen.

    Anmeldung in Fürth

    Für Neubürgerinnen und Neubürger, die zuziehen, besteht laut Paragraph 17 des Bundesmeldegesetzes die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Fürth anzumelden. Wenn Sie dies bei einem Ämtergang erledigen und die Änderungen gleich in Ihr Ausweis- bzw. Passdokument eintragen lassen möchten, ist dies in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie vorher einen Termin online (es ist NUR online möglich!) vereinbaren.

    Das notwendige Formluar zur Wohnungsgeberbestätigung für Mieter und Eigentümer erhalten Sie  HIER. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.
    (Bitte auf das Wort HIER klicken. Das Formular öffnet sich dann automatisch).

    Online-Dienst

    Wohnsitzanmeldung

    ID: L100042_178968.-82873

    Beschreibung

    Sie können einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadelner Hauptstraße 96

    90765 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Das Bürgeramt Nord kann nur aufgesucht werden, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5236868418523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2394

    Fax: +49 911 974-2398

    Internet

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    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

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    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Ansprechzeiten: 
    Montag von 8 bis 18 Uhr
    Dienstag von 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
    Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
    Freitag von 7:30 bis 12 Uhr

    Das Bürgeramt Süd kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich zwischen 10 und 11 Uhr, Termine auch zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2164310687528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2323

    Fax: +49 911 974-2366

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    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
    • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
    • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
    • Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal

      (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung

    • Bei Anmeldung Wohnungsgeberbestätigung für Mieter oder Eigentümer -  HIER gehts zum Formular Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 20.03.2024

    Stichwörter

    Adressenänderung, Anmeldebestätigung, anmelden, Anmeldung bei der Meldebehörde, Anmeldung Meldebehörde, Anmeldung neue Wohnung, Anmeldung Wohnsitz, Bayerisches Meldegesetz, bei Meldebehörde anmelden, Bude anmelden, einziehen, Einzug, Gemeinde anmelden, Hauptwohnsitz, Meldegesetz Bayern, Melderecht Bayern, Meldewesen, neue Bude, neues Domizil, Pflicht zur Anmeldung, umgezogen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug melden, umzumelden, Wohnsitz ändern, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnung, Wohnung anmelden, Wohnung ummelden, zuständige Meldebehörde, Zuzug

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