Kolleg; Anmeldung
Das Kolleg führt Erwachsene in zwei, drei oder vier Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife.
Beschreibung
Der Unterricht am Kolleg findet überwiegend zwischen 8 Uhr und 13 Uhr statt, einer geregelten Arbeitstätigkeit nachzugehen, ist nicht möglich. Eine Förderung durch Bafög bei entsprechenden Voraussetzungen ist grundsätzlich möglich. Es gibt unterschiedliche Sprachenfolgen. Stoffauswahl und Unterrichtsmethoden berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Im Vorkurs und in der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III wird weitgehend nach dem System der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums unterrichtet.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Hermann-Kesten-Kolleg - Abwesenheitsmitteilung
Beschreibung
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- Hermann-Kesten-Kolleg - AbwesenheitsmitteilungSie können die Abwesenheitsmitteilung online an die Schule übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hermann-Kesten-Kolleg - Schulanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Hermann-Kesten-Kolleg - SchulanmeldungSie können die Schulanmeldung online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
Kollegs
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7196390336116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen in Jahrgangsstufe I:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
- Mindestalter von 18 Jahren im Schuljahr der Anmeldung
- Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses (s.u.) oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
- Bestehen einer Probezeit
Dabei gilt:
- Die Führung eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
- Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie nachgewiesener Arbeitslosigkeit können angerechnet werden.
In den Vorkurs des Kollegs können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Der zweite Bildungsweg in Bayern
- Das bayerische SchulsystemInteraktive Infografik in verschiedenen Sprachen
- Mein Bildungsweg - das bayerische Bildungssystem im InternetOnline-Wegweiser für das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern. Hier können die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns allgemeinen und beruflichen Schulen, Staatsinstituten und Hochschulen interaktiv abgefragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.07.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 15.02.2024
Stichwörter
zweite bildungsweg