Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (096780160000): Ergänzung: Gemeinde Niederwerrn
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Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ansprechpartner
Gemeinde Niederwerrn - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2374097263509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Gemeinde Niederwerrn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (096780160000): Ergänzung: Gemeinde Niederwerrn
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Niederwerrn am 28.11.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde