Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Partenstein (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Online-Dienste
Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit
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- Antrag auf Aufhebung der SperrzeitSie können eine Aufhebung der Sperrzeit online beantragen.
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Antrag auf Sperrzeitverkürzung
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- Antrag auf SperrzeitverkürzungSie können eine Verkürzung der Sperrzeit online beantragen.
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Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit
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- Antrag auf Verlängerung der SperrzeitSie können eine Verlängerung der Sperrzeit online beantragen.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 24
97846 Partenstein
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-partenstein.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05107342813Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05107342813Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9355 9721-0
Fax: +49 9355 9721-22
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Partenstein (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Partenstein am 29.10.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde