Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Kontakt:
+(49) 09131 / 86 - 1876
+(49) 09131 / 86 - 1515
Online-Dienst
Gaststättengewerbe; Verkürzung der Sperrzeit beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie (Gaststättengewerbe) eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Gaststättengewerbe; Verkürzung der Sperrzeit beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie (Gaststättengewerbe) eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Gewerberecht (3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7960652096510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1514
Fax: +49 9131 86-2460
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde