Sperrzeit Verlängerung / Sperrzeit Verkürzung / Sperrzeit Aufhebung

    Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.

    Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

    Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.

    Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Kontakt:

    +(49) 09131 / 86 - 1876

    +(49) 09131 / 86 - 1515

    Online-Dienst

    Gaststättengewerbe; Verkürzung der Sperrzeit beantragen

    ID: L100042_129389.-102253

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie (Gaststättengewerbe) eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Gaststättengewerbe; Verkürzung der Sperrzeit beantragen

      Mit diesem Online-Antrag können Sie (Gaststättengewerbe) eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Gewerberecht (3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

    Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7960652096510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1514

    Fax: +49 9131 86-2460

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Die Gemeinden dürfen von der allgemeinen Sperrzeit nur abweichen, wenn dies durch Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse gerechtfertigt ist.
    Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024

    Stichwörter

    Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English