Sperrzeit VerlängerungOnline erledigen

    Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.

    Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

    Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.

    Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe

    ID: L100042_115102.-126553

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe

    ID: L100042_115101.-126553

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe

    ID: L100042_115103.-126553

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Sparneck - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    95234 Sparneck

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    95234 Sparneck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/401734832926Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9251 9903-0

    Fax: +49 9251 9903-910

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch - Ordnungs- und Sozialamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Straßenverkehrsbehörde, Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    95183 Feilitzsch

    Postanschrift

    Hauptstr. 28

    95183 Feilitzsch

    Kontakt

    E-Mail: vgem@feilitzsch.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/958623556929Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 7351-0

    Fax: +49 9281 47183

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Gemeinden dürfen von der allgemeinen Sperrzeit nur abweichen, wenn dies durch Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse gerechtfertigt ist.
    Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 20.03.2024

    Stichwörter

    Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English