Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (094730170000): Ergänzung: Gemeinde Untersiemau
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Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ansprechpartner
Gemeinde Untersiemau - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3
96253 Untersiemau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/508185298796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9565 6166-0
Fax: +49 9565 6166-16
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (094730170000): Ergänzung: Gemeinde Untersiemau
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Untersiemau am 04.11.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde