Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt
Online-Dienste
Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit
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- Antrag auf Aufhebung der SperrzeitSie können eine Aufhebung der Sperrzeit online beantragen.
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Antrag auf Sperrzeitverkürzung
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- Antrag auf SperrzeitverkürzungSie können eine Verkürzung der Sperrzeit online beantragen.
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Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit
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- Antrag auf Verlängerung der SperrzeitSie können eine Verlängerung der Sperrzeit online beantragen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Grabenstätt - 1.1 Zentrale Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7826874788509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8661 9887-0
Fax: +49 8661 9887-40
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Grabenstätt am 08.02.2025
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde