Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (091870125000): Ergänzung: Gemeinde Eggstätt
Online-Dienste
Antrag auf Sperrzeitverkürzung
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- Antrag auf SperrzeitverkürzungSie können eine Verkürzung der Sperrzeit online beantragen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit
Beschreibung
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- Antrag auf Verlängerung der SperrzeitSie können eine Verlängerung der Sperrzeit online beantragen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Eggstätt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obinger Str. 7
83125 Eggstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@eggstaett.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07664163540Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07664163540Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8056 9046-0
Fax: +49 8056 9046-46
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091870125000): Ergänzung: Gemeinde Eggstätt
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Eggstätt am 08.02.2025
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde