Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (091860149000): Ergänzung: Gemeinde Rohrbach
Online-Dienste
Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
Beschreibung
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und NachtruheHier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
Beschreibung
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und NachtruheHier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
Beschreibung
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und NachtruheHier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Rohrbach - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmarkstraße 2
85296 Rohrbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@rohrbach-ilm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/912409124761Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8442 9670-0
Fax: +49 8442 9670-34
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091860149000): Ergänzung: Gemeinde Rohrbach
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Rohrbach am 04.11.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde