Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen
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Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ansprechpartner
Gemeinde Taufkirchen - Referat Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
82018 Taufkirchen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Montag und Freitag nur mit Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag auch ohne Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sozialstelle
nur nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4567536970519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 666722-0
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Taufkirchen am 27.09.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde