Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Sonstiges (091790142000): Ergänzung: Stadt Olching
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Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
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Ansprechpartner
Stadt Olching
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
82134 Olching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *
Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *
* nur mit Termin
Kontakt
E-Mail: info@olching.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10441338670Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10441338670Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8142 200-0
Fax: +49 8142 200-4000
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091790142000): Ergänzung: Stadt Olching
Fachlich freigegeben durch Stadt Olching am 30.10.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde