Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

    Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.

    Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    ID: L100042_52376.-73301

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen) (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Geltinger Straße 27

    82515 Wolfratshausen

    Postanschrift

    Geltinger Straße 27

    82515 Wolfratshausen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8171 4343-0

    Fax: +49 8041 505-18540

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz) (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6931423895523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-369

    Fax: +49 8041 505-251

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • amtliches Ausweispapier
    • Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
    • Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
    • Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

    Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

    Kosten

    Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.

    Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    • Zoll
      Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 05.10.2023

    Stichwörter

    Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English