Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Online-Dienst
Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Beschreibung
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
Online erledigen
- Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen) (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-369
Fax: +49 8041 505-18540
Internet
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz) (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6931423895523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-369
Fax: +49 8041 505-251
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtliches Ausweispapier
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
- Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 42 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Kosten
Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.
Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015 - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- ZollInformationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 03.02.2025
Stichwörter
Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild