Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienste
Buchungsanfrage für Externe und Sonderveranstaltungen in städtischen Sporthallen
Beschreibung
Online erledigen
- Buchungsanfrage für Externe und Sonderveranstaltungen in städtischen SporthallenHier können Sie Sporthallen online anfragen. Kommunale Räumlichkeiten können auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Sporthallen - Online-Belegungsplan prüfen und verwalten
Beschreibung
Online erledigen
- Sporthallen - Online-Belegungsplan prüfen und verwaltenHier können Sie sich über Sporthallen der Stadt Ansbach informieren sowie Belegungspläne einsehen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Sportamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Technologiepark 1
91522 Ansbach
Kontakt
E-Mail: sportamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7314198410530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 29.04.2024