Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Standesamt/ Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofmark 28

    84564 Oberbergkirchen

    Postanschrift

    Hofmark 28

    84564 Oberbergkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/684402320908Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0

    Fax: +49 8637 9884-10

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English