Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Online-Dienst

    Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den Ferien

    ID: L100042_137163.-136297

    Beschreibung

    Sie können die Nutzung der Sportstätten (Turnhallen und Lehrschwimmbecken) der Stadt Rosenheim in den Ferienzeiten online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - 402 - Sport und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenbachstr. 8

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: schul-sportamt@rosenheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/387546776189Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1421

    Fax: +49 8031 365-2022

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Die Anmeldung für Turnhallen muss spätestens eine Woche, die Anmeldung für das Lehrschwimmbecken muss mindestens zwei Wochen vor Ferienbeginn abgegeben werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Für die Nutzung der Sportstätten können Kosten fällig werden, diese können Sie der Drittnutzungsrichtlinie entnehmen, die Sie weiter unter in der Rubrik "Rechtsgrundlagen" finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English