Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Online-Dienst
Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den Ferien
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den FerienSie können die Nutzung der Sportstätten (Turnhallen und Lehrschwimmbecken) der Stadt Rosenheim in den Ferienzeiten online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 402 - Sport und Freizeit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: schul-sportamt@rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/387546776189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1421
Fax: +49 8031 365-2022
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
- Drittnutzungsrichtlinie für SportstättenRichtlinie der Stadt Rosenheim für Drittnutzung der Schulanlagen und schulischen Sportstätten
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 19.07.2023