Hausmüll Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Sonstiges (096720161000): Ergänzung: Gemeinde Wartmannsroth

    Online-Dienst

    An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern

    ID: L100042_67454.-94990

    Beschreibung

    Hier können Sie Abfallbehälter anmelden, abmelden oder ummelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wartmannsroth - Ordnungsamt, Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 15

    97797 Wartmannsroth

    Postanschrift

    Hauptstr. 15

    97797 Wartmannsroth

    Kontakt

    E-Mail: dormeier@wartmannsroth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/098737303873Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0

    Fax: +49 9737 9102-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720161000): Ergänzung: Gemeinde Wartmannsroth

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Wartmannsroth am 04.11.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English