Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Hinweise für Sonstiges (096720161000): Ergänzung: Gemeinde Wartmannsroth
Online-Dienst
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- An-, Um-, Abmeldung von AbfallbehälternHier können Sie Abfallbehälter anmelden, abmelden oder ummelden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Wartmannsroth - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth
Kontakt
E-Mail: dormeier@wartmannsroth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/098737303873Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0
Fax: +49 9737 9102-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Sonstiges (096720161000): Ergänzung: Gemeinde Wartmannsroth
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Wartmannsroth am 04.11.2024
Stichwörter
Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof