Hausmüll Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Marktleugast (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast

    Online-Dienst

    Eigentümerwechsel Mülltonnen

    ID: L100042_199304.-170424

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, können Sie den Eigentümerwechsel für die Zahlung der Abfallgebühren online melden.

    Online erledigen

    • Eigentümerwechsel Mülltonnen
      Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, können Sie den Eigentümerwechsel für die Zahlung der Abfallgebühren online melden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuensorger Weg 10

    95352 Marktleugast

    Postanschrift

    Neuensorger Weg 10

    95352 Marktleugast

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@marktleugast.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/624187286753Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9255 947-14

    Fax: +49 9255 947-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Hinweise für Marktleugast (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast am 17.09.2024

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English