Wertstoffe Entsorgung / Gewerbemüll Entsorgung / Elektroschrott Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Sonstiges (093750143000): Ergänzung: Gemeinde Hagelstadt

    Online-Dienst

    Eigentümerwechsel Mülltonnen

    ID: L100042_195432.-167996

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, können Sie den Eigentümerwechsel für die Zahlung der Abfallgebühren online melden.

    Online erledigen

    • Eigentümerwechsel Mülltonnen
      Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, können Sie den Eigentümerwechsel für die Zahlung der Abfallgebühren online melden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hagelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    93095 Hagelstadt

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 4

    93095 Hagelstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Donnerstags ist in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr nur das Bürgerbüro besetzt. Terminvereinbarung Bürgerbüro: https://hagelstadt.auf-termin.de/ Mittwochs ist die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@hagelstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33663981579Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33663981579Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9453 39798-0

    Fax: +49 9453 39798-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (093750143000): Ergänzung: Gemeinde Hagelstadt

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Hagelstadt am 18.11.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English