Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt
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Ansprechpartner
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-0
Fax: +49 9179 9490-599
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 4)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9179 9490-69
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Freystadt am 28.11.2024
Stichwörter
Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof