Wertstoffe Entsorgung / Gewerbemüll Entsorgung / Elektroschrott Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg

    Online-Dienst

    Meldung defekter Abfallbehälter

    ID: L100042_44226.-78106

    Beschreibung

    Hier können Sie defekte Abfallbehälter melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Starnberg - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogelanger 2

    82319 Starnberg

    Postfachadresse

    Postfach 1663

    82306 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@starnberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7261769266497Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 772-0

    Fax: +49 8151 772-142

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Starnberg am 28.11.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English